Gehören Bussen zur Erbschaft?
Nein, Bussen werden nicht vererbt. Beim Tod erwerben die Erben alle Forderungen und Verpflichtungen des Erblassers. Doch müssen diese unabhängig von der verstorbenen Person existieren können. Das ist bei einer Strafe nicht der Fall, sie bezieht sich immer auf die Person. Desshalb kann die Busse (z.B. bei Steuerhinterziehung) nicht auf die Erben übertragen werden, sie erlischt mit dem Tod.